Krankentagegeldversicherung zahlt nicht - was tun?

Wenn Ihre Krankentagegeldversicherung die Leistung des Krankentagegelds ablehnt, geschieht dies nicht selten unberechtigt.

Oft erfolgt die Ablehnung der Krankentagegeldzahlung mit der Begründung, dass der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht erbracht sei. Zu beachten ist, dass die Erbringung dieses Nachweises in der Tat nicht immer einfach ist, weswegen die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Bereich der Krankentagegeldversicherung anzuraten ist. Hier kommt es u.a. auch auf die medizinische Dokumentation an - gerne übernehme ich in diesem Fall die Kommunikation mit Ihren Ärzten, um diesen die jeweiligen Anforderungen zu erläutern.

Meistens werden Versicherte vom privaten Krankenversicherer zu einem Gutachter geschickt, wie es in den Versicherungsbedingungen im Rahmen der (Mitwirkungs-)Obliegenheiten vereinbart ist. Diese Gutachter arbeiten regelmäßig im Auftrag von Versicherern stehen damit im Verdacht, stark interessengeleitet pro Versicherungen zu arbeiten. Insbesondere im Bereich der psychischen und auch der orthopädischen (Stichwort: Wirbelsäule) Erkrankungen wird von Versicherungsgutachtern gern versucht, die Beschwerdeschilderung des Patienten als unglaubwürdig darzustellen oder gar nicht ausreichend zu evaluieren und nach einigen wenig aussagekräftigen Tests die volle Leistungsfähigkeit zu bescheinigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Patient und Versicherungsnehmer sich diese Vorgehensweise jedoch nicht gefallen zu lassen.

Behauptet der Krankentagegeldversicherer, Sie seien berufsunfähig, und beendet die Zahlung des Krankentagegelds, kann auch dies unberechtigt erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass eine Anwartschaftsversicherung für die Zeit nach Wegfall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden kann. Hierbei kommt es allerdings dann, wenn Berufsunfähigkeit tatsächlich möglicherweise gar nicht vorliegt, auf die genaue Formulierung des Antrags an, bei der ich Sie gern unterstütze. Hierbei geht es darum, die Berufsunfähigkeit nicht einzugestehen, gleichzeitig sich jedoch die Vorteile der Anwartschaftsversicherung hilsweise zu erhalten.

Immer wieder erklärt die Versicherung die Anfechtung des Krankentagegeld-Vertrags oder den Rücktritt wegen angeblicher vorvertraglicher Obliegenheitsverletzungen, obwohl solche Obliegenheitsverletzungen tatsächlich weder vorliegen noch vom Versicherer bewiesen worden sind.

In den genannten Fällen wie auch im Fall der Verzögerung der Antragsprüfung durch den Versicherer ist es dringend erforderlich, „Waffengleichheit“ des Versicherten gegen die Überlegenheit der Versicherer und ihrer Rechtsabteilungen, Rechtsanwälten und Gutachtern herzustellen. Dies erfordert spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsrecht. Oft sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler im Leistungsfall sehr hilfsbereit, doch mit den Feinheiten des Versicherungsrechts überfordert. Nur der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt als Fachanwalt für Versicherungsrecht arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag und vertritt kompetent Ihre Interessen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie nicht nur in Stuttgart, sondern bundesweit in allen Fragen der Krankentagegeldversicherung sowie bei Berufsunfähigkeit.

Kanzlei für Versicherungsrecht.